Praxisabgabe

Die Praxisabgabe ist erfahrungsgemäß ein sehr komplexer Vorgang. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, zum Beispiel wenn der Arzt / Zahnarzt in den Ruhestand geht, umzieht oder aus gesundheitlichen Gründen die Praxis nicht mehr führen kann.

Der Erfolg hängt heute mehr denn je von der rechtzeitigen und professionellen Vorbereitung ab. Immer mehr Praxen werden in den nächsten Jahren aufgrund des demografischen Wandels abgegeben.

Die Anzahl der potentiellen Praxisübernahmeinteressenten gestaltet sich gegenwärtig rückläufig.

Gleichzeitig steigt die Verunsicherung, ob sich eine Niederlassung aus finanziellen und persönlichen Gründen (Stichwort Work-Life-Balance) überhaupt noch lohnt. Neue Strukturen in der Patientenversorgung und ständig neue Gesetzgebungen sind außerdem zu berücksichtigen.

Bei der Planung und Durchführung der Praxisabgabe sind einige Schritte zu beachten:

Vorbereitung: Der abgebende Arzt / Zahnarzt muss zunächst entscheiden, ob er die Praxis an einen anderen Arzt / Zahnarzt, eine Gruppe von Ärzten / Zahnärzten oder ein medizinisches Unternehmen verkaufen oder einbringen möchte. Es ist wichtig eine realistische Vorstellung vom Wert der Praxis zu haben und eine professionelle Bewertung durchführen zu lassen.

Darüber hinaus ist ein klarer Zeit- und Ablaufplan der Praxisabgabe aufzustellen, wobei das gesetzlich vorgeschriebene Nachbesetzungsverfahren der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ggf. einzubeziehen ist.

Rechtliche Aspekte: Es müssen rechtliche Vereinbarungen getroffen werden, um den Verkauf der Praxis abzuschließen. Dazu gehören Verträge über den Verkauf der Praxis, Kooperationsverträge, die Übertragung von Patientenakten, Mietverträge, Arbeitsverträge des Personals und Regelungen zu sonstigen zu übernehmenden Verträgen der bestehenden Praxis.

Finanzielle und steuerliche Überlegungen: Die finanzielle Seite des Verkaufs muss geklärt werden. Dazu gehören Fragen wie der Verkaufspreis, die Zahlungsmodalitäten (einmalige Zahlung oder Ratenzahlung), die Übernahme von Verbindlichkeiten und die Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben während eines Übergangszeitraums. Da der Praxisverkaufserlös der Besteuerung unterliegt, sind hierbei die verschiedenen Varianten einer genauen Beurteilung zu unterziehen.

In der Regel ist es im Rahmen einer strukturierten Finanz- und Vermögensplanung ratsam, sich vorab einen kompletten Überblick über die persönliche Vermögens- und Liquiditätssituation zu verschaffen, sowohl als Status (Kassensturz)  als auch für die weitere Lebensplanung.

Insgesamt empfiehlt es sich professionelle Beratung insbesondere von einem Praxisberater und -vermittler, einem Anwalt und einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass der Prozess reibungslos verläuft und alle relevanten Aspekte korrekt behandelt werden.


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